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Auch für PKW-Anhänger wie z.B. Absenkhänger, Bootsanhänger, Pferdeanhänger, Tieflader und Verkaufsanhänger muss regelmäßig die sogenannte „Pickerl“ –Überprüfung (§57a) durchgeführt werden.
Als autorisierter Anhänger Servicebetrieb stehen wir Ihnen auch hier gerne zur Seite! Das Anhänger-Service (die §57a Überprüfung) sowie auch diverse Reparaturen werden von unseren Technikern direkt in unserer modernen Werkstätte durchgeführt.
Sollten Sie Fragen zur Anhängerüberprüfung haben, Ersatzteile benötigen, oder einen Termin vereinbaren wollen, sind wir Ihr zuverlässiger Partner!